Als freiwillige Organisation auf regionaler Ebene vertritt die SHK-Innung Ahaus die Fachinteressen ihrer Mitglieder im Sinne handwerklicher Qualitätssicherung. Das kommt letztlich allen zugute, weshalb die SHK-Innung Ahaus eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist und unter der Rechtsaufsicht der HWK Münster steht.
Ausschließlich in die Handwerksrolle eingetragene Meisterbetriebe können Mitglied unserer Innung werden. Die Mitglieder wählen den Vorstand, der die Vertretung und Verwaltung der Innung übernimmt. Laufende Geschäfte werden durch den Geschäftsführer und ein Team von Voll- und Teilzeitkräften erledigt.
Als Körperschaft des öffentlichen Rechts nimmt die Innung beispielsweise folgende Aufgaben wahr:
Um die gemeinsamen Interessen ihrer Mitglieder zu wahren und zu fördern ist die SHK-Innung Ahaus des Weiteren Mitglied der Kreishandwerkerschaft Borken, dem örtlichen Verbund von Innungen verschiedener Gewerke. Darüber hinaus ist sie auf Landesebene Mitglied des Fachverbandes Sanitär - Heizung - Klima Nordrhein-Westfalen, sowie über diesen, auf Bundesebene, dem Zentralverband Sanitär - Heizung - Klima angeschlossen.
Außerdem arbeitet die SHK-Innung Ahaus mit den örtlichen Energie- und Wasserversorgern, den SHK-Großhändlern und vielen anderen Wirtschaftspartnern im Sinne eines Qualitätsverbundes zusammen.
Über Ihre konkreten Vorteile als Innungsmitglied informieren wir Sie gerne persönlich. Sprechen Sie uns an!
SHK-Innung Ahaus
Hindenburgallee 17
48683 Ahaus
Telefon: 02561 9389-0
Telefax: 02561 9389-89
E-Mail: shk-ahaus@kh-borken.de